„Die politische Organisation der Städte und Gemeinden in Deutschland ist von einer interessanten und wechselvollen Geschichte begleitet. Es ist spannend zu beobachten, wie sich gegenwärtig die bereits im frühen Mittelalter erhobene Forderung nach städtischer Autonomie und Mitsprache auf den unterschiedlichsten politischen Ebenen wiederholt.“
(Roland Schäfer, DStGB-Präsident und Bürgermeister der Stadt Bergkamen)
Geschichte
1910
Gründung des Reichsverbands Deutscher Städte
1922
Konstituierung des Reichsverbands der Deutschen Landgemeinden
1933
Zwangsvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Deutschen
Gemeindetag
1945 Wiederaufnahme der Arbeit der
Kommunalverbände in getrennter institutioneller Form
1973
Zusammenschluss zum Deutschen Städte- und Gemeindebund
1991
Gründung des Europabüros der Deutschen kommunalen
Selbstverwaltung mit Sitz in Brüssel
1998
Eröffnung der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes in Berlin
Allgemeines
Als kommunaler Spitzenverband vertritt der
Deutsche Städte- und Gemeindebund die Interessen der
kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Städte
und Gemeinden in Deutschland und Europa. Seine
Mitgliedsverbände repräsentieren über 12.500
Städte und Gemeinden in Deutschland mit mehr als 47 Millionen
Einwohnern. Er ist föderal organisiert und parteipolitisch
unabhängig. Die Besetzung der Organe orientiert sich an dem
Votum der Wähler bei den Kommunalwahlen. Der Deutsche
Städte- und Gemeindebund arbeitet unabhängig von
staatlichen Zuschüssen.
Aufgaben
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund
ist tätig als
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kommunale Interessenvertretung: kontinuierliche Kontaktpflege zu den Verantwortlichen in Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Europäischer Union und anderen Organisationen; gezielt Einbindung kommunalpolitischer Stellungnahmen in politische Entscheidungsfindungsprozesse und Beschlussvorlagen der Ausschüsse; sowie effizientes Mitwirken in den bundesstaatlichen Beratungsorganen, dem Konjunkturrat sowie dem Finanzplanungsrat;
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kommunales Informationsnetzwerk: Sensibilisierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und der Medien für aktuelle kommunalpolitische Themen und Probleme;
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kommunale Koordinierungsstelle: permanenter Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den sechzehn Mitgliedsverbänden;
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kommunales Vertretungsorgan: Repräsentation in zentralen Organisationen, die kommunalen Interessen dienen oder sie fördern (u.a. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft).
„Die wachsende Einflussnahme des europäischen Rechts wird sich auch nachhaltig auf die nationalen kommunalen Strukturen auswirken. Um die kommunalen Interessen auch auf EU-Ebene zu vertreten, kooperiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit internationalen Organisationen, wie dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas, dem Internationalen Gemeindeverband sowie dem Ausschuss der Regionen. Auch in Zukunft beteiligt sich der DStGB aktiv an diesen internationalen Vernetzungen, um die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in einem geeinten Europa zu stärken.“
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