Kommunaler Spitzenverband der Landkreise auf Bundesebene. – Es gibt in der Bundesrepublik drei kommunale Spitzenverbände: Neben dem Deutschen Landkreistag, dem mittelbar alle 323 Landkreise angehören, sind dies der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Die zentrale Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände besteht darin, die den Landkreisen, Städten und Gemeinden grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch zu pflegen und die gemeinsamen Belange aller kommunalen Körperschaften gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Zur Erleichterung und Koordinierung der verbandlichen Zusammenarbeit schlossen sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen: der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Der Landkreisbereich umfasst rund 96 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. In ihm leben derzeit knapp 56 Mio. Einwohner, das sind rund 68 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Die Landkreise sind - wie die Gemeinden - verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnet. Dennoch bestehen enge Beziehungen in den Bundesbereich hinein.

Die meisten Gesetze des Bundes werden durch kommunale Gebietskörperschaften vollzogen. Zur Verwirklichung seiner politischen Ziele ist der Bund auf die Mitwirkung der kommunalen Ebene angewiesen. Moderner kooperativer Föderalismus schließt deshalb auch die Landkreise und Gemeinden mit ein. Während die Länder nach dem Grundgesetz durch den Bundesrat die Möglichkeit haben, bei der gesetzgebenden Verwaltung des Bundes mitzuwirken, stellt die kommunale Selbstverwaltung ihre Mitarbeit durch die kommunalen Spitzenverbände den Organen des Bundesgesetzgebers - Bundesregierung, Deutscher Bundestag und Bundesrat - zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ist in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien näher geregelt. Eine ähnliche Regelung findet sich in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Beide Geschäftsordnungen stellen sicher, dass die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzgebungsvorhaben, die kommunale Anliegen berühren, von der Bundesregierung und den Ausschüssen des Bundestages rechtzeitig beteiligt und angehört werden.

Der Deutsche Landkreistag erfasst mit seiner Aufgabenstellung die ganze Breite kommunaler Funktionen und vertritt die Interessen der deutschen Landkreise gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.

Die laufenden Geschäfte dieser ständigen Zusammenarbeit werden von der Hauptgeschäftsstelle in Berlin erledigt. Die Verwaltung der Aufgabenbereiche obliegt dem Hauptgeschäftsführer, den Beigeordneten und den Referenten.

Die kommunalen Spitzenverbände wirken zum Teil auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in einer Vielzahl von Gremien und Einrichtungen des Bundes und der Länder beschließend oder beratend mit. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Finanzplanungsrat, dem Konjunkturrat und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie der Konzentrierten Aktion im Gesundheitswesen zu.

Verbandsintern hat der Deutsche Landkreistag eine Informationsfunktion gegenüber seinen Mitgliedern. Er informiert die Landesverbände und - soweit erforderlich - auch die Landkreise über die Auswirkungen der Bundespolitik sowie über geplante Maßnahmen auf Bundesebene. Hierzu gehört beispielsweise die Unterrichtung über anstehende Gesetzesvorhaben. Darüber hinaus organisiert er den Erfahrungsaustausch unter den Kreisen und nimmt Einfluss auf die Meinungsbildung im kommunalen Bereich.

Zur Erledigung seines Auftrages, in der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise Verständnis zu wecken, bedient sich der Deutsche Landkreistag der monatlich erscheinenden eigenen Fachzeitschrift "Der Landkreis". Er beteiligt sich an diversen wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere im Bereich des Kommunalrechts, und hält Kontakt zu Presse, Funk und Fernsehen.




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